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ELTERNBRIEF VOM 01.10.2021

ELTERNBRIEF VOM 01.10.2021

Liebe Schülerinnen und liebe Schüler, liebe Eltern,

die Absicherung der Situation nach den Herbstferien beschäftigt derzeit die Behörden. Dabei geht es darum, möglichst viel Schutz und Sicherheit im präsenten Schulbetrieb herzustellen, da erfahrungsgemäß durch Reisen die Infektionszahlen nach Ferien wieder ansteigen.

Im Sinne unserer Schulgemeinschaft möchte ich Familien, die ins Ausland reisen, folgende Hinweise geben:

Nach jeder Auslandsreise muss ein (Schnell-) Test gemacht oder ein vollständiger Impfnachweis vorgelegt werden, dabei ist es unerheblich, wohin Sie gereist sind und wie alt Ihr Kind ist. Das Testergebnis bzw. der Impfnachweis muss von Ihrem Kind am ersten Schultag sofort zu Schulbeginn vorgelegt werden. Sollte kein Test vorgelegt werden können, weil Sie keine Testmöglichkeit finden, wird der Test umgehend in der Schule durchgeführt. Ohne einen Nachweis, dass keine Infektion vorliegt, darf sich kein Kind auf dem Schulgelände oder im Schulgebäude aufhalten.

In einigen Ländern besteht eine erhöhte Gefahr, sich anzustecken. Nach Reisen in diese Länder gelten zusätzliche Quarantänemaßnahmen, damit keine Infektion durch die Reise weitergetragen wird. Je nach Einstufung des Reiseziels gelten unterschiedliche Quarantänepflichten. Eine aktuelle Übersicht, zu welcher Kategorie die Reiseländer gehören, bietet die Liste des RKI.

Rückkehr aus einem Hochrisikogebiet:

Personen, die sich in den letzten 10 Tagen vor Einreise in einem Hochinzidenzgebiet aufgehalten haben, müssen die digitale Einreiseanmeldung (www.einreiseanmeldung.de) ausfüllen. Zudem müssen sie sich für 10 Tage in Quarantäne begeben. Wer vollständig geimpft oder genesen ist, muss einen entsprechenden Nachweis vorlegen – dann bedarf es keiner Quarantäne. Für alle anderen gilt: Die Quarantäne kann frühestens nach dem fünften Tag durch einen Test beendet werden, wenn das Ergebnis negativ ausfällt. Als Hochrisikogebiet gelten tagesaktuell beispielsweise Albanien oder Montenegro, die Türkei, der Iran, die Russische Föderation, sowie Großbritannien und die USA.

Rückkehr aus einem Virusvariantengebiet:

 Es gelten dieselben Regelungen wie für Hochrisikogebiete, jedoch dauert die Quarantäne nach einem Aufenthalt in Virusvariantengebieten grundsätzlich 14 Tage. Diese muss von allen Reisenden eingehalten werden. Auch für Geimpfte gibt es keine Ausnahme und keine Möglichkeit zur Verkürzung. Derzeit gelten keine Staaten als Virusvariantengebiet. Dies kann sich kurzfristig ändern.

Es gelten die Regelungen der Kategorie, der das Reiseland am Tag der Rückkehr zugeordnet ist.

Sollten Sie aus einem jetzt bereits bekannten Hochrisikogebiet zurückkehren, planen Sie bitte die Quarantänezeit in die Ferienzeit mit ein. Nach den Ferien haben alle Schülerinnen und Schüler in der Schule Präsenzunterricht.

Wir werden in den beiden Wochen im Anschluss an die Ferien mit allen Schülerinnen und Schülern drei statt wie üblich zwei Schnelltests pro Woche durchführen.

Ich möchte Sie sehr herzlich bitten, weiterhin verantwortungsvoll mit diesen Regelungen umzugehen und uns damit dabei zu unterstützen, dass unsere Kinder weiterhin in der Schule unterrichtet werden können und die Schutzmaßnahmen in den Schulen möglichst bald nicht mehr nötig sind.

Mit Dank und herzlichen Grüßen

Ihre Vicky-Marina Schmidt