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TESTUNGEN

TESTUNGEN

Liebe Schülerinnen und liebe Schüler, liebe Eltern der GSH,

zum Thema „Testungen“ gibt es noch eine kleine Zusatzinformation von der Schulbehörde, die ich gerne weitergeben möchte:

Für einzelne Schülerinnen und Schüler gibt es nun die Möglichkeit sich vom verpflichtenden Testen entbinden zu lassen.

Folgende Bedingungen müssen erfüllt sein:

    1. Es haben für die Schülerin / den Schüler bereits beide Impftermine stattgefunden und 15 Tage nach der zweiten Impfung sind vergangen.(Impfnachweise müssen in der Schule vorgelegt werden.)
    2. Die Schülerin / der Schüler hat eine Corona-Infektion gehabt und ist genesen.
      Diese Infektion muss mindestens 28 Tage und höchstens 6 Monate her sein.
      Die Infektion muss über einen PCR-Test festgestellt worden sein (Nachweis muss in der Schule vorgelegt werden)unddie Genesung muss ebenfalls ärztlich festgestellt und dokumentiert worden sein (Nachweis muss in der Schule vorgelegt werden).

Wenn alle drei Bedingungen unter 2. erfüllt sind, kann die Schule von der Testpflicht befreien.

Ein Schreiben vom Gesundheitsamt über eine Quarantänemaßnahme gilt leider nicht.

Herzliche Grüße
Vicky-Marina Schmidt