ELTERNBRIEF VOM 25.02.2021
Liebe Schülerinnen und liebe Schüler, liebe Eltern der GSH,
ich würde Ihnen gerne schon heute berichten können, wie es denn nun weitergehen wird mit der Beschulung in Hamburg nach den Ferien, aber es liegen dazu noch keine Informationen der Behörde vor. Wir müssen uns also noch etwas gedulden. Bitte schauen Sie regelmäßig auf unsere Homepage und in den IServ-Account, wir melden uns bei Ihnen mit aktuellen Informationen wie gehabt auch in den Ferien.
QUARANTÄNE NACH AUSLANDSAUFENTHALT
Ich möchte Sie vorsorglich an die Regelungen zur Quarantäne nach einem Auslandsurlaub erinnern. Die jeweils gültigen Hamburger Regelungen sind einzuhalten. Bitte nehmen Sie mit Blick auf unser aller Gesundheit die Quarantäne bzw. Quarantäne und Testpflicht ernst, wobei ich davon ausgehe, dass sich die meisten an die Empfehlung halten und erst gar keine Auslandsreise antreten werden. Sollten Sie ins Ausland verreisen, bitte im Fall von Präsenzunterricht nach den Ferien das Schreiben siehe Anhang in der Schule vorlegen.
DIGITALE AUSSTATTUNG
Außerdem gibt es neue Informationen zur digitalen Ausstattung. Wir haben an der GSH alle Leihgeräte vergeben und darüber hinaus noch einige weitere Nachfragen für Leihgeräte gehabt, denen wir zuletzt nicht mehr nachkommen konnten. Für Schülerinnen und Schüler, die Sozialleistungen nach dem SGB II erhalten (Empfängerinnen oder Empfänger von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts oder Arbeitslosengeld II), besteht durch Weisung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) an die Jobcenter die Möglichkeit, eine einmalige Leistung bis zu 350 Euro für ein digitales Endgerät, einen Drucker oder sonstiges Zubehör zu erhalten. Des Weiteren gibt es die Empfehlung, dass auch Empfängerinnen oder Empfänger von Leistungen nach dem SBG XII (Empfängerinnen oder Empfänger von Leistungen Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung) und Asylbewerber/innen, die nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) Leistungen erhalten, eine entsprechende Geldleistung erhalten können. Grundsätzlich anspruchsberechtigt sind Schülerinnen und Schüler bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen.
Auf Schülerinnen und Schüler, auf die dies zutrifft, die Bedarf haben und die kein Leihgerät von uns bekommen haben, aber melden sich bitte bei der zuständigen Abteilungsleitung. Wir haben nun die entsprechende Bescheinigung, die Sie zur Vorlage beim Jobcenter benötigen, um einen Zuschuss für die Anschaffung eines Geräts zu erhalten.
Ich wünsche Ihnen trotz der weiterhin angespannten Lage schöne Frühlingstage und milde Sonne in Hamburg zur Erholung.
Herzlichen Gruß
Vicky-Marina Schmidt, Schulleiterin