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MASERNSCHUTZ

MASERNSCHUTZ

Liebe Eltern aller Jahrgänge an der GSH,

wie Sie sicher wahrgenommen haben, ist die Umsetzung des bundesweiten Masernschutzgesetzes seit März 2020 in vollem Gange. Mit dem Gesetz soll dafür gesorgt werden, dass die Krankheit Masern ausgerottet wird. Es schreibt vor, dass an Schulen alle Kinder und Erwachsene einen Schutz vor Masern haben müssen. Dass dies so ist, muss auch nachgewiesen werden.

Neu eingeschulte Kinder und das Personal sind bereits erfasst und der Impfschutz dokumentiert.
Im letzten Schritt geht es nun um die Erfassung der Schülerinnen und Schüler, die bereits eine Schule besuchen.

Wir möchten Sie deshalb darum bitten, dafür zu sorgen, dass Ihr Kind einen Masernschutz hat.
Dieser kann wie folgt aussehen:

  1. Das Kind wurde zweimal geimpft und die Impfungen sind im Impfpass eingetragen.
  2. Das Kind hatte bereits Masern. Der Arzt hat darüber ein Attest über den Masernschutz erstellt.
  3. Ihr Kind hat bereits den Nachweis über Masernschutz an einer anderen staatlichen Stelle eingereicht (z.B. andere Schule). Hierüber haben Sie eine schriftliche Bestätigung der anderen Schule oder Einrichtung.

Wir möchten Sie deshalb darum bitten,
dafür zu sorgen, dass Ihr Kind einen Masernschutz hat.

Manche Kinder können Impfungen nicht vertragen, sie werden von der gesetzlichen Impfpflicht ausgenommen, wenn dies ein Arzt schriftlich bestätigt.

Wir beginnen an der GSH mit dem Einsammeln dieser Nachweise, sobald die Kinder wieder im Präsenzunterricht vor Ort sind. Das Einsammeln der Nachweise wird über die Klassenleitungen erfolgen. Bitte geben Sie Ihrem Kind keine Kopien mit, auch ein Fax oder Scan hat keine Gültigkeit. Bitte geben Sie das Original mit, zu unserer Unterstützung gerne bereits auch zusätzlich eine Kopie, die wir dann hier in die Schülerakte einheften.

Das Einsammeln wird bis zum 1. Mai 2021 erfolgen. So haben Sie noch ausreichend Zeit, sich gegebenenfalls noch um die Masern-Impfung zu kümmern.

Kinder, die keinen Nachweis vorlegen, müssen von der Schule dem Gesundheitsamt weitergemeldet werden.

Beste Grüße
Vicky-Marina Schmidt, Schulleiterin